Wichtig, bitte gut durchlesen. Wenn ich keinen Wiederspruch von euch höre, gehe ich davon aus, dass ihr den Vertrag akzeptiert.

CREWVERTRAG
Dieser Vertrag wurde von YACHT-POOL aufgrund jahrzehnztelanger Erfahrung entwickelt. Ausgeglichen und fair für Skipper und Crew. © copyright    YACHT-POOL Versicherungs Service GmbH
® registered YACHT-POOL ist eine international registrierte Marke. Geschäftstätigkeit: Absicherung der Risiken von Yachteignern und Charter-Skippern
I. Schiffsführung:
Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Im Fall seines Ausfalls oder seiner Verhinderung, übernimmt die als Co-Skipper (s. Rückseite) bezeichnete Person die Schiffsführung.
Skipper
Name:        Thomas Stark

Strasse:      Hahnenpatt 1

Ort:             59192 Bergkamen

Email:        tom@tom-stark.de

Telefon:     02307299908

Scheine: SBF See _______________________________________________________________________
Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten der Yacht ein und
dokumentiert dies im Logbuch.
Die seemännischen Rechte und Pflichten des Skippers haben -unabhängig von diesen Vereinbarungen- Vorrang. Der Skipper übernimmt als unent- geltliche Gefälligkeit ausschliesslich die Aufgaben der Schiffsführung und die damit zusammenhängende seefahrerische Betreuung der Crew.
II. Charterzeitraum und Charterfahrtgebiet
Übernahme Yacht, Datum____01.06.2013________

Basis: _________Olive Island Marina _______________________________

Rückgabe Yacht,    Datum___08.06.2013_________ Uhrzeit_09.00 Uhr________

Basis: ___Olive Island Marina_____________________________________ Charterfahrtgebiet:  Kornaten

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III.Kosten
An den nachfolgenden Törnkosten ist der Skipper: wie die übrigen Crewmitglieder beteiligt
Charterpreis (inkl. Steuern, Haftpflicht/Kasko), gem. Chartervertrag Flugkosten, andere Kosten: Hafen und Liegegebühren: Kraft und Betriebsstoffe:
Bordver pflegung: Kautionsverlust (sofern nicht versichert1):
Charterspezifische Versicherungen gem. Police “YACHT-POOL Charterversicherungen”:
Die Unterzeichner übernehmen alle für diese Charter o.a. Kosten. Darüber hinaus betrifft dies auch die Kosten, die aus Nichterfüllung des Chartervertrages und Kosten, die aus Schadenfällen entstehen, soweit diese Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden oder wenn ein Schaden nicht vorsätzlich durch einen Unterzeichner verursacht wurde. Vorsätzlich verursachte Schäden hat der Verursacher allein zu haften. 
IV. Grundlage
1. Die Unterzeichneten schließen diesen Crewvertrag zur Durchführung des noch folgenden Segeltörns, der ausschließlich einer gemeinsa- men Urlaubsreise –ohne Gewinnerzielung- dient, ab.
2. Die Durchführung des Törns erfolgt auf Grundlage des Chartervertrages, dessen Inhalt den Unterzeichneten bekannt ist und der Bestandteil dieses Crewvertrages ist.
3. Risiken und Pflichten Die Teilnahme an diesem Segeltörn und den damit zusammenhängenden Aktionen erfolgt auf eigenes Risiko jedes Teilnehmers. Er erklärt hiermit für sich selbst (und die ggf. ihm Anvertrauten) voll und ganz selbstverantwortlich zu sein und die für die persönliche Sicherheit erfor- derlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem das Tragen von Lifebelts, Schwimmwesten und sonstiger Sicherungen Unter- und Oberdeck und im Wasser. Die Teilnehmer erklären, dass sie schwimmen können.
Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Teilnehmer die zur Führung des Schiffes erforderlichen Anweisungen des Schiffführers unverzüglich zu befolgen und dem Skipper von Ereignissen, die die Sicherheit von Personen, Sachen oder Schiff gefährden könnten, sofort zu unterrichten.
V. Haftungsausschluss
Die Teilnehmer schließen jegliche Haftung für Personen und/oder Sachschäden des Skippers und die der anderen Mitsegler gegeneinander aus, es sei denn, sie erfolgt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auf die Möglichkeit des Abschliessens einer YACHT-POOL Skipper- Haftpflichtversicherung, die zusätzlich Sachschäden am Schiff aus grober Fahrlässigkeit versichert, wurde hingewiesen.
VI. Rücktritt
Ein Rücktritt oder Abbruch des Chartertörns eines oder mehrerer Teilnehmer befreit diese(n) nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung.
Bei Rücktritt eines oder mehrerer Crewmitglieder wird der volle Anteil des Charterpreises und ggf. auch des Flugpreises fällig. Es bleibt der Entscheidung des Skippers vorbehalten ggf. ein Ersatzmitglied zu akzeptieren. Der Abschluss einer YACHT-POOL Charterrücktritt- Versicherung wird dringend empfohlen.
VII. Allgemein Informationen
Sollten einzelne Vorschriften dieses Vertrages ungültig sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall um eine Vereinbarung bemühen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am näch- sten kommt. Abweichungen von diesem Vertrag oder Änderungen haben schriftlich zu erfolgen. YACHT-POOL oder der Vercharterer, der dieses Vertragsmuster weitergibt, kann für den Fall, dass es aufgrund dieses Chartervertrages zu einem Rechtsstreit zwischen Crewmitgliedern oder Crewmitgliedern und Skipper kommt, nicht in Anspruch genommen werden.
Gerichtsstand ist der Wohnort des Skippers.
VIII. Hinweise
1 Für den Fall, dass die Kaution versichert ist, ist nur die Versicherungsprämie zu bezahlen.
2 Haftungsausschlüsse Dritter sind durch einen Crewvertrag nicht möglich. Dritte sind in diesem Fall zum Beispiel die Ehefrau und die sich in Ausbildung befindlichen Kinder des zu Schaden gekommenen Teilnehmers. Ein Haftungsausschluss für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegen- über dem Eigentümer der gecharterten Yacht erfolgt daraus nicht. Ihm gegenüber haftet der Skipper und Crew außerhalb dieses Vertrages.
Dieser Crewvertrag soll Ihnen als Hilfsmittel zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den Crewmitgliedern untereinander und dem Skipper dienen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Abwägung rechts-relevanter Punkte kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Der Umfang der Haftungsabsicherung der YACHT-POOL Skipper-Haftpflicht kann durch diesen Vertrag nicht ersetzt werden.